14 März, 2010
Wie finde ich einen »guten« Bauträger? Woran erkenne ich, dass mein Bauträger zuverlässige Arbeit macht, termintreu und finanziell solide aufgestellt ist. Gerade von Immobilien-Laien sind diese Fragen schwierig zu beantworten. Anbei eine kleine Checkliste, die Ihnen helfen kann, »gute« von »schlechten« Bauträgern zu unterscheiden.
- Besichtigung von bereits fertig gestellten Objekten des Bauträgers (Referenzobjekte recherchierbar im Internet, z. B. auf neubaukompass.de oder auf den eigenen Websites der Bauträger)
- Meinungen und Erfahrungen von Käufern/Bewohnern bisheriger Projekte einholen
- Mängelbeseitigung: Welche Erfahrungen haben bisherige Käufer gemacht? Wurden auftretende Mängel schnell und zuverlässig beseitigt oder waren monatelange Auseinandersetzungen nötig?
- Historie des Unternehmens: Wie lange ist der Bauträger schon am Markt tätig? Wie viele Projekte hat der Bauträger bisher erfolgreich realisiert?
- allgemeiner Ruf des Unternehmens in der Branche: Was findet man im Internet oder in alten Zeitungsartikeln?
- baubegleitende Qualitätssicherung durch unabhängige Dritte (z. B. TÜV, Dekra)
- Einholung einer Bankauskunft
Praxistipp: Das Internet ist ein großartiges Informationsmedium. Schalten Sie jedoch den gesunden Menschenverstand nicht aus. Überlegen Sie, wie vertrauenerweckend und zuverlässig die Quelle ist, aus der eine bestimmte Information stammt. Gerade in Diskussionsforen rund um Bau und Immobilien wird viel Halbwissen und Unsinn verbreitet. Auch scheinen einzelne Käufer einen privaten Rachefeldzug gegen »ihren« Bauträger im Internet zu führen. Wer dann genauer recherchiert, muss dann oftmals feststellen, dass es nur um einige Bagatellmängel ging, an denen die Emotionen hochgekocht sind. Die zuverlässigste Quelle zur Beurteilung der Qualität eines Bauträgers ist das persönliche Gespräch mit Käufern und Bewohnern bisheriger Projekte des Bauträgers.
(Quelle: “Ratgeber Neubau-Immobilien“, erschienen im März 2010, erhältlich z.B. bei amazon.de, für EUR 6,90)
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Verfasst von Florian Huber
30 Januar, 2010
2 Kommentare |
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Verfasst von Florian Huber
14 Dezember, 2009
Die Verwaltung des Wohnungseigentums erfolgt im Regelfall durch einen Hausverwalter. Dieser wird von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestellt, für eine Dauer von höchstens fünf Jahren. Bei der Neugründung von Wohnungseigentum ist Bestellfrist für den Verwalter auf maximal drei Jahre begrenzt worden. Dies macht vor allem deshalb Sinn, da bei Neubau-Immobilien die Auswahl des ersten Hausverwalters meistens durch den Bauträger selbst erfolgt und noch nicht durch die (neuen) Wohnungseigentümer.
Die Rechte und Pflichten des Hausverwalters werden im Verwaltervertrag geregelt, insbesondere auch das Honorar des Verwalters.
Der Hausverwalter kümmert sich um alle Belange der Eigentümergemeinschaft, wie die Durchführung der von der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, die Erstellung der Betriebskostenabrechnung, usw. Die Qualität des Hausverwalters spielt eine wesentliche Rolle für den Werterhalt des Eigentums – ein Faktor der meistens unterschätzt wird! Selbst in der einschlägigen Literatur rund um Wohn-Immobilien findet sich nur wenig zu diesem Thema.
Immobilien-Interessenten investieren – berechtigterweise – viel Zeit und Energie in die Auswahl des „richtigen“ Bauträgers – das Thema „Hausverwaltung“ taucht für die meisten Immobilien-Besitzer erst dann auf dem Radarschirm auf, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und die Wohnanlage über Jahre oder gar Jahrzehnte heruntergewirtschaftet worden ist.
Ob das Gemeinschaftseigentum auch nach zehn oder fünfzehn Jahren noch technisch in Ordnung und gut gepflegt ist, hängt zum Großteil von der Qualität der Hausverwaltung ab. Wer hier an jemandem gerät, der nur Dienst nach Vorschrift macht oder das ganze eher als Hobby betreibt, wird zu einem späteren Zeitung hierfür die Quittung bekommen: Ein Weiterverkauf oder eine Vermietung des wird nur mit entsprechenden Abschlägen möglich sein. Denn eine schlecht gepflegte und heruntergekommene Wohnanlage erkennt selbst der Laie auf dem ersten Blick!
Praxis-Tipp: Fragen Sie Ihren Bauträger, welche Hausverwaltung er „ausgesucht“ hat. Lassen Sie sich vom Hausverwalter dann entsprechende Referenzen und nennen und nehmen Sie die entsprechende Objekte dann selbst in Augenschein – oftmals sind schon wild überkritzelte Klingelschildchen oder ein verdreckter Eingangsbereich ein erstes Indiz dafür, dass man es bei der Bewirtschaftung des Objekts nicht so genau nimmt.
Fein raus an dieser Stelle der Käufer eines Einzelhauses. Hier gibt es keine Eigentümergemeinschaft und damit auch keine entsprechenden Konflikte. Die Verwaltung erledigt der Hausherr selbst, nach eigenen Vorstellungen.
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Verfasst von Florian Huber
11 Dezember, 2009
Ich habe den Bereich “Goldene Regeln” auf meinem Blog in den letzten Tagen etwas überarbeitet und aktualisiert. Die “Sieben Goldenen Regeln beim Kauf vom Bauträger” lesen Sie hier. Danke auch an die vielen Leser des Blogs, die mir entsprechendes Feedback zukommen haben lassen.
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Verfasst von Florian Huber
22 November, 2009
Bau Neubau-Objekten, die noch nicht fertigstellt sind, sich also noch in der Bauphase befinden, verlangt der Bauträger Abschlagszahlungen gemäß dem Baufortschritt. Die entsprechende „Zahlungsschritte“ sind im Einzelnen in der Makler- und Bauträgerverordnung festgelegt.
Zahlungsplan:
- 30,0% nach Beginn der Erdarbeiten
- 28,0% nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten,
- 5,6% für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,
- 2,1% für die Rohinstallation der Heizungsanlagen,
- 2,1% für die Rohinstallation der Sanitäranlagen,
- 2,1% für die Rohinstallation der Elektroanlagen,
- 7,0% für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung,
- 4,2% für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
- 2,1% für den Estrich,
- 2,8% für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,
- 8,4% nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,
- 2,1% für die Fassadenarbeiten,
- 3,5% vollständiger Fertigstellung
Beachten Sie hierbei die strenge Unterscheidung des Gesetzgebers zwischen Bezugsfertigkeit und Fertigstellung. Eine Wohnung kann bereits bezugsfertig sein (also „bewohnbar“), die Fertigstellung (z.B. Parkplätze, Außenanlage) kann sich jedoch noch Monate hinziehen.
Praxis-Tipp: Was viele nicht wissen: Dies sind jeweiligen Höchstbeträge. Änderung zugunsten des Immobilien-Käufers können jederzeit vereinbart werden, sind in der Praxis eher selten anzutreffen.
Bauzeit
Der Baubeginn, die Bezugsfertigkeit und der Fertigstellungstermin sind für den Käufer von zentraler Bedeutung. Von der Bauzeit und vom Baufortschritt hängt vieles ab: die Fälligkeit der entsprechenden Kaufpreisraten ab, die Kündigung der alten Wohnung, die Umzugsplanung, die Zahlung von Bereitstellungszinsen an die kreditgebende Bank, usw.
Die entsprechenden Termine müssen im Bauträgervertrag kalendermäßig definiert sein. Lassen Sie sich nicht auf Formulierung ein, wie „Fertigstellung voraussichtlich ein Jahr nach Erteilung der Baugenehmigung“ – solche Klauseln sind für den Käufer praktisch wertlos. Bestehen Sie auf eine Regelung im Vertrag wie etwa diese:
Ist die Bezugsfertigkeit im Sinne von Abschnitt x.x dieser Urkunde nicht bis zum 31.03.2011 erfolgt, so ist der Veräußerer ab 01.04.2011 verpflichtet, an den Käufer zeitanteilig einen Betrag von EUR 800,- monatlich zu zahlen, längstens jedoch bis zur Bezugsfertigkeit.
Als Höhe des „Schadenersatz“ wird im Regelfall die ortsüblich zu erzielende Nettomiete für das Objekt zu Grunde gelegt.
Praxistipp: Unsere Erfahrung vergehen zwischen Baubeginn und Bezugsfertigkeit rund 12 Monate – wenn alles „optimal läuft“. Der Regelfall sind eher 14 bis 16 Monate. Bei großen, aufwendigen Wohnanlage mit hunderten von Wohneinheiten oftmals auch 1,5 Jahre. Achtung: Teilweise werden Wohnungen vom „Plan weg verkauft“, für die noch gar keine Baugenehmigung vorliegt bzw. der Bauträger noch nicht mal Eigentümer des Baugrunds ist.
Vereinbarte Änderungen
Änderungen der Baubeschreibung (z.B. Parkett anstelle von Teppichboden) müssen unbedingt vor Vertragsschluss mit dem Bauträger vereinbart werden. Alle Änderungswünsche sind dann Teil des notariell zu beurkundenden Bauträgervertrages. Auf Aussagen des Bauträger, wie „diese Details können wir dann nach dem Notarterin“ regeln sollten Sie sich nicht einlassen.
Sonderwünsche nach Vertragsschluss
Ist der Bauträgervertrag erst mal abgeschlossen, so ist der Bauträger grundsätzlich nicht verpflichtet, spätere Wünsche des Käufers (z.B. nun doch wieder Teppich anstelle von Parkett) zu berücksichtigen. Dennoch zeigen sich hier in der Praxis, die meisten Bauträger recht kooperativ: So gehen die meisten Bauträger auf Sonderwünsche der Käufer auch nach Vertragsschluss noch entsprechend ein, sofern diese baurechtlich zulässig sind und es der Baufortschritt noch zulässt. Für etwaige Änderungen ist dann natürlich ein entsprechender Aufpreis zu bezahlen (z.B. die Mehrkosten für Parkett anstelle von Teppich).
Die Abnahme
Die formelle Abnahme einer Wohnung stellt eine wichtige zeitliche Zäsur dar. Mit der Abnahme billigt der Käufer die Wohnung als vertragsgerecht und frei von wesentlichen Mängeln und nimmt sie entgegen. Mit der Abnahme wird im Regelfall auch eine weitere Kaufpreisrate zur Zahlung fällig.
Mit der Abnahme erfolgt zudem eine Umkehrung der Beweislast für Mängel: Vor der Abnahme liegt es am Bauträger zu beweisen, dass er die beauftrage Leistung vollständige und insbesondere frei von wesentlichen Mängel erbracht hat. Nach der Abnahme ist die Situation umgekehrt: Jetzt liegt es am Käufer den Nachweis zu erbringen, dass der gerügte Mangel tatsächlich vorhanden und vom Bauträger zu verschulden ist. Dieser Nachweis kann oftmals nur schwer erbracht werden:
Beispiel: Der Käufer der Wohnung rügt nach Abnahme den völlig zerkratzen Parkettboden beim Bauträger. Dieser behauptet nun seinerseits, dass die Kratzer bei Abnahme nicht vorhanden waren und die Ursache wohl eher in den unachtsamen Umzugshelfern des Käufers zu sehen ist.
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Verfasst von Florian Huber
5 August, 2009
Ich habe den Bereich “aktuelle Bauträger-Projekte” aktualisiert und überarbeitet. Bereits abverkaufte Projekte wurden gelöscht, neue sind hinzu gekommen. In der Liste sind nun rund 50 aktuelle Neubau-Projekte im Großraum München enthalten.
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Verfasst von Florian Huber
1 Juli, 2009
Der Immobilien-Wegweiser neubaukompass.de listet nun deutschlandweit mehr als 1.500 Neubau-Projekte von über 510 Bauträgern und Vermarktern. Dadurch erhalten Immobilien-Interessenten einen vollständigen Marktüberblick über dieses Marktsegment.
Da praktisch alle Neubau-Projekte mit genauer Ortsangabe (exakte Geokoordinaten, nicht nur “nährungsweise”), Preisbeispielen und Objekt- und Umgebungsfotos versehen sind, schafft neubaukompass.de Orientierung auf dem unübersichtlichen Markt der Neubau-Immobilien und sorgt so erstmals für wirkliche Marktransparenz – ein Marktsegment das von den etablierten Portalen wie Immoscout24, immonet und immowelt bislang eher vernachlässigt wird.
Neben dem Großraum München listet neubaukompass.de nun aktuelle Immobilien-Projekte in Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Stuttgart, Dresden, Nürnberg, Frankfurt a.M., in Bremen und im Ruhrgebiet. Die “aktivsten” Großräume sind München (rund 300 aktuelle Projekte) und Hamburg, Stuttgart und Frankfurt a.M. mit jeweils mehr als 200 aktuellen Neubau-Projekten im Bereich der Wohn-Immobilien.
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Verfasst von Florian Huber
12 Februar, 2009
Lieber Tiefgarage als Stuckdecke? – unter dieser Überschrift bin bereits vor einigen Monaten auf das Thema eingegangen, was die Vor- und Nachteile von Neubau-Immobilien im Vergleich zu Gebraucht-Immobilien sind. Auf die Frage, was “besser ist” – Neubau – oder Altbau? – gibt es – wie so oft im Leben – keine eindeutige Antwort. Alles hat seine zwei Seiten: Bevorzuge ich hohe Räume mit beeindruckenden Stuckdecken und Sprossenfenstern und verzichte dafür aber dann auf Tiefgarage, Aufzug und eine energiesparende Heizung? Die Kollegen von neubaukompass.de haben in ihrem Ratgeber die einzelnen Vor- und Nachteile nochmals etwas systematischer erfasst und geben so allen Immobilien-Interessenten eine Orientierungshilfe an die Hand. Hier gehts zum Ratgeber …
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altbau, eigentumswohnung, immobilien, immobilienmarkt, zukunft | Mit Tag(s) versehen: altbau, gebraucht, imm, immobilie, immobilien, neubau, ratgeber, stuckdecke, tiefgarage |
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Verfasst von Florian Huber
14 Januar, 2009
Wer sich bei seiner Immobilien-Suche gerne auch etwas Richtung “Norden” orientiert bzw. die Region Frankfurt am Main dem teuren München vorzieht, der findet seit gestern unter „neubau kompass Frankfurt“ (frankfurt.neubaukompass.de) eine Übersicht über alle aktuellen Neubau-Projekte im Großraum Frankfurt. Zur Zeit sind 159 Projekte von mehr als 4o Bauträgern in der Datenbank.
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bautraeger, bauträger, eigentumswohnung, immobilien, immobilienmarkt, neubau | Mit Tag(s) versehen: am main, datenbank, franfurt, immobilien, kompass, neubau, neubaukompass, neubauten, wohnen, wohnungen |
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Verfasst von Florian Huber
7 Dezember, 2008
Die Welt verändert sich – und auch die Art und Weise wie wir wohnen ist über die Jahrzehnte zwar einen langsamen, aber dennoch stetigem Wandel unterworfen. Auffälligste Veränderung ist der sog. Flächenbedarf pro Person. So standen 1950 jedem Einwohner nur 25 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung, heute ist diese Zahl auf 43 gestiegen und Prognosen gehen davon, dass in den nächsten 10 Jahren die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner auf 50 Quadratmeter steigen wird.
Mit der zunehmenden Wohnfläche und Änderung der Lebensgewohnheiten der Menschen verändern sich nach und nach auch die Grundrisse und die Ansprüche an zeitgemäße Raumkonzepte. Ein Thema, welches vor allem für Käufer von Neubau-Wohnungen interessant sein dürfte, denn schließlich soll oder muss sich für das neuerworbene Eigenheim auch in Jahrzehnten noch ein Käufer finden.
Der bekannte Zukunftsforscher Matthias Horx sieht bei Wohnungsgrundrissen vier “Evolutionsstufen” (Quelle: Zukunftsletter, Dez. 2008, S. 4):
Grundriss 1.0: Vor 1900 lebte die Mehrzahl der Menschen (im Regelfall in Form einer Großfamilie) in Ein- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen. Grundrisse waren von “Nischen” geprägt: Schlafnische, Kochnische, Waschnische.
Grundriss 2.0: Mit zunehmendem individuellen Wohlstand entstanden aus den Nischen Räume: Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad …. auch Kinder erhielten erstmals ihr eigenes Zimmer.
Grundriss 3.0: Diese klassische Aufteilung des Wohnraumes verlor in den letzen Jahren immer mehr an Bedeutung: Die Küche entwickelt sich zum offenen Wohn-/Essbereich, Bäder wurden größer und zu Räumen mit Aufenthaltsqualität, das klassische Wohnzimmer orientierte sich mit großflächigen Fenstern oder Wintergärten mehr Richtung Außenwelt.
Grundriss 4.0: Matthias Horx sieht den nächsten Evolutionsschritt in Form “individualisierter Wohn-Module”: Zukünftige Grundrisse werden dabei zu 100% an die Bedürfnisse der Bewohner orientiert sein, entsprechend der jeweiligen Lebenssituation und Lebensphase. Wohngrundrisse werden flexibel und leicht veränderbar sein. Als Raumteiler fungieren dabei nicht mehr starre Wände sondern flexible Lösungen. Sie lassen mit wenig Aufwand Änderungen. zu Bad und Schlafzimmer können so einem Intimitätsmodel verschmelzen, die Küche kann zu einem Ernährungs- und Kommunikationsmodul. Und wenn sich die Lebenssituation ändert (z.B. Geburt von Kindern, Bedarf für Home Office), können die einzelnen Module von den Bewohnern selbst neu zusammengestellt werden ohne dass es größere Umbaumaßnahmen bedarf.
Bauträger, Projektentwickler und Architekten sollten bei der Konzeption neuer Wohngrundrisse auf deren individuelle Veränderbarkeit achten. Die Individualisierung der Gesellschaft wird auch vor den zementierten Wohn-Gewohnheiten nicht halten machen.
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Verfasst von Florian Huber