1 Februar, 2010
Die Rubriken “Bauträger in München” und “aktuelle Bauträger-Projekte” wurden ergänzt: Neu aufgenommen wurde die H-i-M Villenbau GmbH aus München. Der Bauträger hat sich auf kleinere Wohnanlagen im Münchener Stadtgebiet spezialisiert. H-i-M errichtet zur Zeit Eigentumswohnungen in Nymphenburg und Waldtrudering. Außerdem ist ein weiteres Projekt in Bogenhausen in Planung.

Am Schlossrondell - Nymphenburg
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Verfasst von Florian Huber
30 Januar, 2010
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Verfasst von Florian Huber
14 Dezember, 2009
Die Verwaltung des Wohnungseigentums erfolgt im Regelfall durch einen Hausverwalter. Dieser wird von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestellt, für eine Dauer von höchstens fünf Jahren. Bei der Neugründung von Wohnungseigentum ist Bestellfrist für den Verwalter auf maximal drei Jahre begrenzt worden. Dies macht vor allem deshalb Sinn, da bei Neubau-Immobilien die Auswahl des ersten Hausverwalters meistens durch den Bauträger selbst erfolgt und noch nicht durch die (neuen) Wohnungseigentümer.
Die Rechte und Pflichten des Hausverwalters werden im Verwaltervertrag geregelt, insbesondere auch das Honorar des Verwalters.
Der Hausverwalter kümmert sich um alle Belange der Eigentümergemeinschaft, wie die Durchführung der von der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, die Erstellung der Betriebskostenabrechnung, usw. Die Qualität des Hausverwalters spielt eine wesentliche Rolle für den Werterhalt des Eigentums – ein Faktor der meistens unterschätzt wird! Selbst in der einschlägigen Literatur rund um Wohn-Immobilien findet sich nur wenig zu diesem Thema.
Immobilien-Interessenten investieren – berechtigterweise – viel Zeit und Energie in die Auswahl des „richtigen“ Bauträgers – das Thema „Hausverwaltung“ taucht für die meisten Immobilien-Besitzer erst dann auf dem Radarschirm auf, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und die Wohnanlage über Jahre oder gar Jahrzehnte heruntergewirtschaftet worden ist.
Ob das Gemeinschaftseigentum auch nach zehn oder fünfzehn Jahren noch technisch in Ordnung und gut gepflegt ist, hängt zum Großteil von der Qualität der Hausverwaltung ab. Wer hier an jemandem gerät, der nur Dienst nach Vorschrift macht oder das ganze eher als Hobby betreibt, wird zu einem späteren Zeitung hierfür die Quittung bekommen: Ein Weiterverkauf oder eine Vermietung des wird nur mit entsprechenden Abschlägen möglich sein. Denn eine schlecht gepflegte und heruntergekommene Wohnanlage erkennt selbst der Laie auf dem ersten Blick!
Praxis-Tipp: Fragen Sie Ihren Bauträger, welche Hausverwaltung er „ausgesucht“ hat. Lassen Sie sich vom Hausverwalter dann entsprechende Referenzen und nennen und nehmen Sie die entsprechende Objekte dann selbst in Augenschein – oftmals sind schon wild überkritzelte Klingelschildchen oder ein verdreckter Eingangsbereich ein erstes Indiz dafür, dass man es bei der Bewirtschaftung des Objekts nicht so genau nimmt.
Fein raus an dieser Stelle der Käufer eines Einzelhauses. Hier gibt es keine Eigentümergemeinschaft und damit auch keine entsprechenden Konflikte. Die Verwaltung erledigt der Hausherr selbst, nach eigenen Vorstellungen.
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Verfasst von Florian Huber
14 Dezember, 2009
Ich habe die Rubrik “Bauträger in München” aktualisiert. Hinzu gekommen sind folgende neue Bauträger: BGV, Grund-Idee, HI-Wohnbau, L-Konzpet, Kroner Bau, Optima-Aegidius, Wüstenrot München. Alle Bauträger sind mit aktuellen Neubau-Projekten im Großraum München aktiv.
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Verfasst von Florian Huber
11 Dezember, 2009
Ich habe den Bereich “Goldene Regeln” auf meinem Blog in den letzten Tagen etwas überarbeitet und aktualisiert. Die “Sieben Goldenen Regeln beim Kauf vom Bauträger” lesen Sie hier. Danke auch an die vielen Leser des Blogs, die mir entsprechendes Feedback zukommen haben lassen.
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Verfasst von Florian Huber
22 November, 2009
Bau Neubau-Objekten, die noch nicht fertigstellt sind, sich also noch in der Bauphase befinden, verlangt der Bauträger Abschlagszahlungen gemäß dem Baufortschritt. Die entsprechende „Zahlungsschritte“ sind im Einzelnen in der Makler- und Bauträgerverordnung festgelegt.
Zahlungsplan:
- 30,0% nach Beginn der Erdarbeiten
- 28,0% nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten,
- 5,6% für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,
- 2,1% für die Rohinstallation der Heizungsanlagen,
- 2,1% für die Rohinstallation der Sanitäranlagen,
- 2,1% für die Rohinstallation der Elektroanlagen,
- 7,0% für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung,
- 4,2% für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
- 2,1% für den Estrich,
- 2,8% für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,
- 8,4% nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,
- 2,1% für die Fassadenarbeiten,
- 3,5% vollständiger Fertigstellung
Beachten Sie hierbei die strenge Unterscheidung des Gesetzgebers zwischen Bezugsfertigkeit und Fertigstellung. Eine Wohnung kann bereits bezugsfertig sein (also „bewohnbar“), die Fertigstellung (z.B. Parkplätze, Außenanlage) kann sich jedoch noch Monate hinziehen.
Praxis-Tipp: Was viele nicht wissen: Dies sind jeweiligen Höchstbeträge. Änderung zugunsten des Immobilien-Käufers können jederzeit vereinbart werden, sind in der Praxis eher selten anzutreffen.
Bauzeit
Der Baubeginn, die Bezugsfertigkeit und der Fertigstellungstermin sind für den Käufer von zentraler Bedeutung. Von der Bauzeit und vom Baufortschritt hängt vieles ab: die Fälligkeit der entsprechenden Kaufpreisraten ab, die Kündigung der alten Wohnung, die Umzugsplanung, die Zahlung von Bereitstellungszinsen an die kreditgebende Bank, usw.
Die entsprechenden Termine müssen im Bauträgervertrag kalendermäßig definiert sein. Lassen Sie sich nicht auf Formulierung ein, wie „Fertigstellung voraussichtlich ein Jahr nach Erteilung der Baugenehmigung“ – solche Klauseln sind für den Käufer praktisch wertlos. Bestehen Sie auf eine Regelung im Vertrag wie etwa diese:
Ist die Bezugsfertigkeit im Sinne von Abschnitt x.x dieser Urkunde nicht bis zum 31.03.2011 erfolgt, so ist der Veräußerer ab 01.04.2011 verpflichtet, an den Käufer zeitanteilig einen Betrag von EUR 800,- monatlich zu zahlen, längstens jedoch bis zur Bezugsfertigkeit.
Als Höhe des „Schadenersatz“ wird im Regelfall die ortsüblich zu erzielende Nettomiete für das Objekt zu Grunde gelegt.
Praxistipp: Unsere Erfahrung vergehen zwischen Baubeginn und Bezugsfertigkeit rund 12 Monate – wenn alles „optimal läuft“. Der Regelfall sind eher 14 bis 16 Monate. Bei großen, aufwendigen Wohnanlage mit hunderten von Wohneinheiten oftmals auch 1,5 Jahre. Achtung: Teilweise werden Wohnungen vom „Plan weg verkauft“, für die noch gar keine Baugenehmigung vorliegt bzw. der Bauträger noch nicht mal Eigentümer des Baugrunds ist.
Vereinbarte Änderungen
Änderungen der Baubeschreibung (z.B. Parkett anstelle von Teppichboden) müssen unbedingt vor Vertragsschluss mit dem Bauträger vereinbart werden. Alle Änderungswünsche sind dann Teil des notariell zu beurkundenden Bauträgervertrages. Auf Aussagen des Bauträger, wie „diese Details können wir dann nach dem Notarterin“ regeln sollten Sie sich nicht einlassen.
Sonderwünsche nach Vertragsschluss
Ist der Bauträgervertrag erst mal abgeschlossen, so ist der Bauträger grundsätzlich nicht verpflichtet, spätere Wünsche des Käufers (z.B. nun doch wieder Teppich anstelle von Parkett) zu berücksichtigen. Dennoch zeigen sich hier in der Praxis, die meisten Bauträger recht kooperativ: So gehen die meisten Bauträger auf Sonderwünsche der Käufer auch nach Vertragsschluss noch entsprechend ein, sofern diese baurechtlich zulässig sind und es der Baufortschritt noch zulässt. Für etwaige Änderungen ist dann natürlich ein entsprechender Aufpreis zu bezahlen (z.B. die Mehrkosten für Parkett anstelle von Teppich).
Die Abnahme
Die formelle Abnahme einer Wohnung stellt eine wichtige zeitliche Zäsur dar. Mit der Abnahme billigt der Käufer die Wohnung als vertragsgerecht und frei von wesentlichen Mängeln und nimmt sie entgegen. Mit der Abnahme wird im Regelfall auch eine weitere Kaufpreisrate zur Zahlung fällig.
Mit der Abnahme erfolgt zudem eine Umkehrung der Beweislast für Mängel: Vor der Abnahme liegt es am Bauträger zu beweisen, dass er die beauftrage Leistung vollständige und insbesondere frei von wesentlichen Mängel erbracht hat. Nach der Abnahme ist die Situation umgekehrt: Jetzt liegt es am Käufer den Nachweis zu erbringen, dass der gerügte Mangel tatsächlich vorhanden und vom Bauträger zu verschulden ist. Dieser Nachweis kann oftmals nur schwer erbracht werden:
Beispiel: Der Käufer der Wohnung rügt nach Abnahme den völlig zerkratzen Parkettboden beim Bauträger. Dieser behauptet nun seinerseits, dass die Kratzer bei Abnahme nicht vorhanden waren und die Ursache wohl eher in den unachtsamen Umzugshelfern des Käufers zu sehen ist.
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Verfasst von Florian Huber
13 November, 2009
Die EigenHein´09 in Nürnberg liegt gerade hinter uns. Deshalb hier für alle Interessenten an Neubau-Immobilien eine kleine Terminvorschau auf die kommenden Immobilien-Messen:
Alle drei Messen laufen jeweils von Freitag bis Sonntag. Die Erfahrung zeigt dass der Freitag der Tag mit dem geringsten Besucherandrang ist. Ebenfalls empfehlenswert als Besuchszeit ist der frühe Vormittag oder der späte Nachmittag.
Weitere Messe-Termine finden Sie in diesem Messekalender.
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Verfasst von Florian Huber
27 Oktober, 2009
Alle Kauf-Interessenten von Neubau-Immobilien in der Region Nürnberg sollten sich folgenden Termin vormerken: Vom 6. bis 8. November 2009 findet in Nürnberg wieder die Immobilien-Messe “EigenHeim” statt.

EigenHeim 09 - Nürnberg
Als eigenständiger Themenpark der Verbrauchermesse Consumenta bietet die EigenHeim´09 umfassende Informationen rund ums Thema Wohnimmobilie. So wird auch in diesem Jahr die Halle 2 des Messezentrums Nürnberg wieder zum “Muss” für alle, die in die eignen vier Wände investieren oder zukunftssicher Kapital anlegen wollen.
Die Messe öffnet am Freitag, den 25. September um 9.30 Uhr. Erfahrungsgemäß ist der Freitag-Nachmittag der Zeitraum mit dem geringsten Besucher-Andrang. Wer immer es sich einrichten kann, sollte deshalb am Freitag auf die Messe kommen, um sich in Ruhe informieren zu können.
Bis einschließlich Sonntag können sich Immobilien-Interessierte rund um aktuelle Bauträger-Projekte, Finanzierungsfragen und Entwicklungen am Stuttgarter Immobilienmarkt informieren. Der Eintrittpreis beträgt 10,- Euro für Erwachsene.
Weitere Informationen zur Messe finden Sie hier. Einen aktuellen Überblick über den Nürnberger Neubau-Immoblien-Markt finden Sie auch auf der Webseite von neubau kompass Nürnberg.
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Verfasst von Florian Huber
13 September, 2009
Das Immobilien-Portal neubau kompass hat ein aktuelles Ranking veröffentlicht. Dargestellt sind die jeweils durchschnittlichen Quadratmeterpreise für neue Eigentumswohnungen in zwölf deutschen Großräumen.
Wie zu erwarten, liegen der Großraum München und Hamburg vorne. Auf dem “letzten” Platz liegt das Ruhrgebiet: Dort kann man für das gleiche Geld fast doppelt soviel Quadratmeter Wohnfläche kaufen wie im teuren München.
Hier die Zahlen im Einzelnen:

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Verfasst von Florian Huber
26 August, 2009
Laut Umfragen steht bei den meisten Deutschen die eigene Immobilie ganz auf der Liste der Lebensträume und Lebensziele. Mit der eigenen Immobilie verbinden sich positive Attribute wie Sicherheit, Unabhängigkeit, Wertbeständigkeit und Altersvorsorge.
Dennoch gleicht der Immobilienmarkt für viele Käufer eher einem gefährlichem Haifischbecken als einem harmlosen Goldfisch-Glas. Im Regelfall steht beim Erwerb einer Immobilie ein recht „ahnungsloser“ Privatmann echten Profis wie Bauträgern, Architekten, Bankern und Maklern gegenüber. Laie trifft also auf Experte.
Für den Privatmann ist der Kauf einer Immobilie meist eine einmalige Sache – und zugleich auch die größte private Investition im Leben, die den Käufer oftmals über Jahrzehnte im-mobil macht! Eine Fehlentscheidung in diesem Bereich kann also schnell den (finanziellen) Ruin bedeuten.
Ein kleiner Vergleich soll dazu dienen, diese Situation zu veranschaulichen: Vergleichen wir den Erwerb einer Immobilie mit dem einer anderen – durchaus kostspieligen – Anschaffung – nämlich mit dem Kauf eines Autos.
Freunde um Rat fragen
Beim Thema „Auto“ kann jeder mitreden. (Fast) alle haben eines. Haben mehrfach in ihrem Leben schon neue und gebrauchte Autos gekauft und wieder verkauft und meist findet sich im Bekanntenkreis auch ein wirklich „Autoexperte“. Also viele Möglichkeiten schnell und einfach an einen unabhängigen(!) Ratschlag und an eine unkomplizierte Beratung zu kommen!
Ganz anders bei Immobilien: Selten findet sich im eigenen Umfeld jemand, der schon mehrere eigene Immobilien „hinter sich“ hat und der zudem mit Fachwissen über den lokalen Immobilienmarkt glänzen kann. Meistens stößt man auf viel „Halbwissen“ und wenig echtes Know-How. Gerade wenn es um bautechnische oder juristische Fragestellungen geht. In der Folge muss sich der Immobilien-Interessent auf die „Beratung“ von Experten wie Makler, Bauträger und Finanzierungsberater verlassen, die in erster Linie ihre eigenen Interessen verfolgen – was legitim und verständlich ist – aber bei Immobilien-Interessenten meist ein „ungutes“ Gefühl hinterlässt.
Man „kennt“ die Marken
Automarken kennen wir seit unserer Kindheit! Wir sind praktisch mit VW, BMW, Audi, Mercedes, Fiat, Toyota, usw. aufgewachsen. Aber wie ist die Sache auf dem Immobilienmarkt? Gerade im Bereich Wohn-Immobilien gibt es keine bekannten Marken, keine echten Brands – wie die Marketingfachleute sagen. Oder könnten Sie spontan die Namen ein paar größere Bauträger nennen? Und noch dazu deren Positionierung (unteres, mittleres, oberes Kundensegment) und deren Markenversprechen - „Freude am Bauen“(?), „Vorsprung durch Bautechnik“(?) – kurz beschreiben? Anders als bei Autos gibt es also im Immobilienbereich keine Marken und Unternehmen, zu denen wir seit Jahren oder gar seit Generationen Vertrauen aufbauen konnten. Man ist bei der Auswahl des richtigen Bauträgers mehr oder weniger auf sich alleine gestellt und muss sich irgendwie auf sein Baugefühl verlassen.
Testberichte und Empfehlungen
Wer sich ein Auto anschaffen möchte, findet in den Medien ein umfassendes Angebot an (meist) unabhängigen Testberichten, Kaufempfehlung, Analysen und Ranglisten. Zahlreiche Autozeitschriften warten auf ihre Leser, es gibt eigene Fernseh- und Radioformate rund um das Auto. Kaum eine Tageszeitung kommt ohne die eigene Auto-Rubrik aus. Noch mehr Informationen hält das Internet bereit: Auf diversen Portalen diskutieren Experten und Laien die Vor- und Nachteile der einzelnen Marken und Modelle und Anzeigenmärkte erlauben uns und einen schnellen Preisvergleich per Mausklick.
Bei Immobilien sieht die Situation anders aus: Haben Sie schon mal etwas von einem Bauträger-Test gelesen? Oder irgendwo einen Vergleich zwischen zwei aktuellen Neubau-Projekten, mit einer konkreten Kaufempfehlung (kaufen, nicht kaufen)? Oder ein Qualitätsranking zwischen den Bauträgern einer bestimmten Region? Der Immobilien-Markt – gerade auch der Markt für Bauträger-Objekte – ist intransparent und recht unübersichtlich.
Soweit also ein kleiner Vergleich zwischen der recht einfachen Wahl des „richtigen“ Autos und den Tücken und Schwierigkeiten der Auswahl der „richtigen“ Immobilie. Eine Situation unter der übrigens alle Marktteilnehmer leiden – nicht nur die Käuferseite! Denn: Wie oft wird eine Entscheidung über den Immobilien-Erwerb aufgrund dieser Unsicherheitsfaktoren unnötig verschoben und hinausgezögert? Und wie oft haben sich Interessenten wohl schon aufgrund dieser Intransparenz frustriert gegen eine eigene Immobilie entschieden (und das Geld lieber in ein neues Auto investiert)?
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bauträger, immobilien, immobilienmarkt | Mit Tag(s) versehen: autokauf, branding, brands, immobilienkauf, marken, vergleich |
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Verfasst von Florian Huber